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14.08.2020

Fachkräfte von morgen ausbilden

Die Ausbildungssituation ist bundesweit angespannt – viele Betriebe haben noch freie Ausbildungsplätze. Zudem besteht angesichts von Corona bei einigen Betrieben Unsicherheit, ob sie in diesem Jahr überhaupt ausbilden können. Parallel dazu ist die Zahl der Ausbildungsinteressierten zurückgegangen. Demnach ist hier verstärkt Handlungsdarf gefordert – von der Politik und vom einzelnen Unternehmen.

Dazu Verbandspräsident Martin Böhm:
„Die beschlossene Ausbildungsprämie ist ein guter erster Ansatz seitens der Politik für Ausbildungsbetriebe, die besonders hart von der Krise betroffen sind, um ihr Ausbildungsplatzangebot auch unter den derzeit schwierigen Bedingungen aufrechterhalten zu können. Bei unseren E-Handwerksbetrieben ist die Ausbildungsbereitschaft schon immer sehr hoch. Um auch künftig ausreichend qualifizierte Fachkräfte beschäftigen zu können, ist die berufliche Ausbildung der entscheidende Faktor. Im Ausbildungsjahr 2019 hatten wir in Nordrhein-Westfalen insgesamt 10.732 (+ 5,6 %) junge Leute, die einen der sieben Berufe der E-Handwerke erlernt haben. Wir bieten attraktive, vielseitige und zukunftssichere Arbeitsplätze in einem höchst innovativen Umfeld.“
 

Ausbildungsprämie

Das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” umfasst insgesamt 500 Millionen EUR. Folgende Fördermaßnahmen sind vorgesehen und können auch für bereits geschlossene Neuverträge beantragt werden:

1. Ausbildungsangebot
Antragsberechtigt sind kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit mindestens einem Monat Kurzarbeit im 1. Halbjahr 2020 oder einem Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019.

  • Ausbildungsangebot fortführen
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden abgeschlossenen Ausbildungsvertrag für das Ausbildungsjahr 2020 (Ausbildungsstart zwischen 01.08.2020 und 15.02.2021) einmalig 2.000 EUR (nach Abschluss der Probezeit).
  • Ausbildungsangebot erhöhen
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag für das Ausbildungsjahr 2020 einmalig 3.000 EUR (nach Abschluss der Probezeit).

2. Vermeidung von Kurzarbeit
KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 %) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden im Zeitraum August bis Dezember 2020 mit 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

3. Übernahmeprämie
KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU für den Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten nach Ende der Probezeit für jeden dieser Auszubildenden eine Prämie von 3.000 EUR.

4. Auftrags- und Verbundausbildung
In Planung ist zudem eine Förderung für KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Azubis pandemiebedingt aus anderen KMU übernehmen und diese für mindestens sechs Monate ausbilden.

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

 

Bundesweite E-Zubis Kampagne
Schon seit vielen Jahren wirbt unsere bundesweite E-Zubis-Kampagne kontinuierlich und sehr erfolgreich für die E-Handwerksberufe. Dies lässt sich deutlich an den permanenten Zuwächsen bei den Auszubildendenzahlen in den E-Handwerksberufen ablesen. Konträr dazu kämpfen viele Branchen hier mit teils erheblichen Rückgängen.

Betriebseigene Nachwuchswerbung
Die E-Zubis Kampagne bietet den Mitgliedsbetrieben der E-Handwerke eine große Auswahl an Werbemitteln für die betriebseigene Nachwuchswerbung. Dazu gehören Werbebroschüren, Flyer,
Anzeigenvorlagen u.v.m. – diese können größtenteils auch über den im Marketingpool integrierten Werbemittel-Konfigurator individualisiert werden.

Unter dem Motto „Mach was mit Spannung“ wurde das Angebot nun durch neue Werbebanner erweitert, die zum Beispiel auf den Internetseiten oder in Printmedien eingesetzt werden können. Passend zur jungen Zielgruppe sind auch geeignete Formate für Facebook und Instagram dabei. Die Banner stehen zum Download bereit unter www.feh-nrw.de, Marketingpool. Am einfachsten dazu den „Filter öffnen“, dann unter „Kampagne“: E-Zubis und unter „Werbemittel“: Banner auswählen und „Suchen“ starten.

Zusätzlicher Tipp für die Nachwuchssuche
Stellen Sie Ihre freien Ausbildungs- und Praktikumsstellen in den E-Zubis-Stellenfinder (www.e-zubis.de/stellenfinder) ein. Dazu einfach in Ihrem Betriebsprofil angeben, in welchem  E-Handwerksberuf Sie ausbilden. Am besten verlinken Sie zugleich Ihre Webseite mit www.e-zubis.de.

Neuordnung der E-Handwerksberufe
Nur wer über qualifizierte Fachkräfte verfügt, kann in einem anspruchsvollen Markt hochwertige Dienstleistungen anbieten. Dazu reicht es nicht aus, „nur“ heute gut zu sein – der Blick muss sich immer auch auf den Bedarf der Märkte und ihre Entwicklung richten. Mit der Neuordnung der Ausbildungsberufe stellen die E-Handwerke nachhaltig die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Zu den Berufen der E-Handwerke gehört dann u.a. auch der neue Ausbildungsberuf „Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration“, als Bindeglied zu Planern im Bereich smarte Gebäudetechnologien. Trotz Corona sind hier bislang keine Verzögerungen erkennbar; aller Voraussicht nach kann daher bereits zum Ausbildungsjahr 2021 erstmals nach der neuen Verordnung ausgebildet werden.

Die Elektrohandwerke sind in Sachen Nachwuchs gut aufgestellt. Das ist umso wichtiger, als davon auszugehen ist, dass nun im Rahmen der „neuen Normalität“ der Fachkräftebedarf wieder zunehmen wird – dies umso mehr, da auch die Energiewende und Digitalisierung qualifizierten Nachwuchs erfordern.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektroinnung-wuppertal.de oder rufen Sie uns an: 0202 - 280 90 0