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27.07.2020

dena-Kurzstudie: EEG-Umlage abschaffen

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) plädiert dafür, die EEG-Umlage abzuschaffen und stattdessen die Stromsteuer für einen begrenzten Zeitraum zu verdoppeln.

Bild: Pixabay – analogicus

52 Seiten umfasst eine von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) herausgegebene Kurzstudie, in der die dena sich dafür stark macht, die umstrittene EEG-Umlage abzuschaffen – und das bereits ab Januar 2021. Finanziert werden soll das über eine zeitlich begrenzte Anhebung der Stromsteuer. Langfristig soll der Wegfall der EEG-Umlage jedoch aufkommensneutral umgesetzt werden.
Die Autoren der Studie argumentieren damit, dass die gegenwärtige Abgaben- und Umlagenstruktur innovationsfeindlich und zu wenig transparent sei und geben als Vorteile einer Streichung der EEG-Umlage an, dass diese die integrierte Energiewende (Sektorkopplung) beschleunigen, die Innovationsoffenheit fördern, den Bürokratieabbau erleichtern und Verbraucher wie Wirtschaft entlasten könne. Zudem würde der Wegfall dazu beitragen, den Strompreis wettbewerbsfähiger zu machen und die Benachteiligung von Strom gegenüber fossilen Energieträgern zu beenden.  

Die Vorschläge der dena skizzieren zwei Szenarien für die Zeit zwischen 2021 und 2030; in beiden Fällen entfiele die Umlage bereits ab 1. Januar 2021. Dabei ist vorgesehen, den Wegfall der EEG-Umlage – sie liegt derzeit bei 6,5 ct/kWh – durch eine Verdopplung der Stromsteuer von derzeit 2,05 ct/kWh auf 4,1 ct/kWh zu kompensieren. Für die Finanzierung sollen zudem, so die Empfehlung der dena-Experten, die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) genutzt werden.

Profitieren würden von der Entlastung um bis zu 4,5 ct/kWh nach Ansicht der dena Privathaushalte sowie Eigenversorger, aber auch die Wirtschaft, insbesondere Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten sowie stromintensive Unternehmen. Die vorgeschlagene Streichung der EEG-Umlage ab 01.01.2021 könnte darüber hinaus konjunkturstimulierende Effekte haben, zumal sich diese direkt an die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer (endet am 31.12.2020) anschließen würde.

Der ZVEH begrüßt Vorschläge, die dazu beitragen, den Strompreis zu entlasten und die Attraktivität von Erneuerbaren Energien, insbesondere im Bereich der Eigennutzung, zu erhöhen. Die Lasten für den Aufbau erneuerbarer Stromerzeugung dürfen jedoch endlich nicht mehr allein über den Strompreis geschultert werden. Die elektrohandwerkliche Organisation spricht sich deshalb dagegen aus, den Wegfall der EEG-Umlage über eine Verdopplung des Strompreises zu finanzieren und favorisiert stattdessen eine vollständige Kompensation über Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.

Die dena-Kurzstudie steht hier zum Download bereit.

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