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20.07.2020

Arbeiten im Freien

Nahezu pünktlich erreichte Deutschland zum kalendarischen Sommeranfang eine erste Hitzewelle mit Temperaturen von über 30 Grad. Als Schutz vor Hitze und UV-Strahlen könnte die Arbeit in den frühen Morgen oder in die späten Abendstunden verlegt werden. Arbeitsschutz & Co. umfassen eine Vielzahl von potenziellen Maßnahmen zum „Arbeiten bei Hitze“.

Bild: Bild: Shutterstock - goodluz

Eine gesetzliche Regelung, die konkrete Anforderungen an die Temperaturen am Arbeitsplatz benennt, gibt es nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer kein gesundheitliches Risiko darstellt (§ 618 BGB, § 3a ArbStättV) und dass die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eingehalten werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG).

Neben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO), die kaum inhaltliche Ratschläge enthält, gibt es die Technische Regel A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und als Besonderheit für das Baugewerbe die Baustellenverordnung (BaustellV) als Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes.

Gefährdungsbeurteilung
Welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz bei Hitze geeignet sind, muss der Arbeitgeber grundsätzlich über eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln. In Betracht kommen:

  • Arbeits- und Pausenzeiten anpassen (Arbeiten am frühen Morgen / am späten Abend, mehrere Kurzpausen)
  • Vorkehrungen zum Sonnenschutz (Sonnensegel spannen, Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen und Sonnencremes anbieten)
  • Kostenloses Wasser bereitstellen
  • Schwere Arbeiten auf ein Minimum begrenzen
  • Keine Überstunden
  • Mitarbeiter regelmäßig informieren und Gesundheitszustand kontrollieren

Durchzuführende Notfallmaßnahmen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollten die Notfallmaßnahmen bekannt sein, wenn ein Kollege oder eine Kollegin Anzeichen von Hitzeerkrankungen (Schwäche, Übelkeit, Schwindel, heiße trockene rote Haut, taumelnder Gang, Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit) zeigt. Denn dann muss sofort reagiert werden:

  • Betroffene Person umgehend in den Schatten bringen.
  • Bewusstlose Person in stabile Seitenlage bringen, den Kopf leicht erhöht lagern und mit feuchten Tüchern kühlen.
  • Bei Atemstillstand umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen leisten.
  • Schnellstmöglich den Rettungsdienst unter 112 alarmieren.

Unter publikationen.dguv.de > Regelwerk > Regelwerk nach Fachbereich > Erste Hilfe gibt es zum kostenfreien Download die „DGUV-Information 204-006: Anleitung zur ersten Hilfe“.

Auf www.ikk-classic.de, Gesund.Machen. > Arbeiten, Suche: Hitze am Arbeitsplatz finden sich zahlreiche praktische Tipps, um hohe Temperaturen beim Arbeiten im Freien oder im aufgeheizten Büro gut zu überstehen. Thematisiert werden hier u.a. eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme (Mineralwasser, isotonische Getränke), Lebensmittel für eine Abkühlung von innen sowie UV-Schutzmaßnahmen.

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